acj Langenthal
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acj Langenthal
Das Kürzel 'acj' steht für den 1983 gegründeten Verein 'Arbeitsgemeinschaft für offene, christliche Jugendarbeit Langenthal und Umgebung'. Inzwischen engagiert sich der Verein nebst für die Langenthaler Jugend auch für Erwachsene. 'acj Langenthal' bildet eine dynamische Plattform für ständige Arbeitszweige und punktuelle Projekte, welche verschiedene Christen in Langenthal und Umgebung mittragen. Die Aktivitäten haben kulturellen und gemeinnützigen Charakter und werden ausschliesslich durch freiwillige Arbeit möglich gemacht.
Strukturen und Trägerschaft
Geleitet wird der Verein vom Vorstand mit den Co-Geschäftsführern der beiden Bereiche. Die Vereinstätigkeit wird vorwiegend durch freiwillige Spenden finanziert. Die einzelnen Ressorts werden finanziell möglichst selbst tragend geführt.
Die ACJ Langenthal ist Mitglied der Schweizerischen Evangelischen Allianz, Sektion Langenthal und offen für projektbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Arbeitsbereiche
Die Aktivitäten sind in folgende zwei Bereiche gegliedert:
1. Kinder + Jugend
- Jugend-Gottesdienst FOKUS.
- Mobile geniessBAR als Alkoholpräventionsangebot.
- Jungschar mit originellen Kinderprogrammen und speziellen Anlässen.
- Integrations-Kinderarbeit, Projekt "TUKI".
- Aktionen und Projekte in Zusammenarbeit mit der Jugendarbeit ToKJO.
2. Regio-Netzwerk
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses unter evangelischen Christen
- Gemeinsame, missionarische oder diakonische Aktionen und Anlässe
- Gebetsangebot für Menschen von heute
- Seminare und Kurse auf der Grundlage der christlichen Botschaft
- Zeitgemässe Vermittlung der Guten Nachricht von Jesus Christus
Steuerbefreiung für Zuwendungen
Falls du die vielfältige acj-Arbeit unterstützen möchtest: PC 49-2604-4
Wichtig: Seit dem Bescheid vom 3. Februar 2006 sind Zuwendungen für den gemeinnützig anerkannten Verein acj bis zu einem bestimmten Mass von den Steuern abziehbar!
Unser Kassier stellt nach Anfrage gerne eine entsprechende Spendenbestätigung aus.
Die kantonale Verfügung der Steuerverwaltung: hier herunterladen

